Wer übernimmt die Kosten?

Je nachdem, wie Sie krankenversichert sind, ist ein anderer Kostenträger für die Kostenübernahme zuständig. Da sich der Ablauf der Bewilligung unterscheidet, gebe ich hier einen kurzen Überblick.

Gesetzliche Versicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in aller Regel zunächst einige Kennlerntermine. Sollten wir übereinstimmen zusammen arbeiten zu wollen, stellen wir in der Regel gemeinsam einen Therapieantrag, zunächst auf 12 Sitzungen. Erweitert werden können diese Sitzungen um noch einmal 12 und, sollte dies nötig werden und sinnvoll sein, um bis zu 56 Sitzungen.

Ich kann direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechenen, bringen Sie bitte einfach zu jedem neuen Quartal Ihre Versichertenkarte mit.

 

Berufsgenossenschaften

Auch die Berufsgenossenschaften rechnen mit privaten Psychotherapiepraxen ab, sofern ein beruflicher Unfall zu den Beschwerden geführt hat. Die Kostenübernahme ist jedoch nur nach vorheriger Absprache möglich. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Optionen der Kostenübernahme.

 


Bundeswehrangehörige

Auch die Bundeswehr übernimmt nach Prüfungen eines Antrags die Kosten für eine Psychotherapie. Der Antrag wird nach Abschluss der Diagnostik in den ersten fünf probatorischen Sitzungen gestellt. Vorab ist zur Bewilligung dieser fünf Diagnostiksitzungen nur der von den zuständigen Truppenärzt*innen ausgefüllte Sanitätsvordruck zur Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) notwendig.

 

Bundespolizei

Die Heilfürsorge der Bundespolizei übernimmt in aller Regel ebenfalls die Kosten für die Behandlung in einer privaten psychotherapeutischen Praxis. Hierzu benötigen Sie zunächst eine hausärztliche Überweisung für die diagnostischen Sitzungen. Im Anschluss wird die Therapie bei Ihrem Kostenträger beantragt.

 


Privatversicherte

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten psychologischen Psychotherapeut*innen. Nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen, welche der Diagnostik dienen, wird ein Antrag auf die Kostenübernahme weiterer therapeutischer Sitzungen bei Beihilfe und/oder Krankenkasse gestellt und für gewöhnlich auch bewilligt.

Selbstzahler*innen

Selbstverständlich können Sie Ihre Behandlungskosten auch selbst tragen. Sollten Sie sich dazu entschließen, sind weder Antrag noch weiteren Formalitäten mit Versicherungen notwendig. Ich richte die Kosten für meine Leistungen nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Die Kosten für Psychotherapie können als Krankheitskosten unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden. Unter Umständen benötigen Sie hierzu für das Finanzamt noch eine ärztliche Überweisung.